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Europäische Bürgerinitiative

Die Organisatoren einer Bürgerinitiative – ein Bürgerausschuss, dem mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten angehören – haben ein Jahr Zeit, um die benötigten Stimmen zu sammeln. Die Unterschriften müssen von den zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten beglaubigt werden. Organisatoren einer erfolgreichen Initiative nehmen an einer Anhörung im Europäischen Parlament teil. Die Kommission muss die Initiative innerhalb von drei Monaten untersuchen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

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