Transportausschuss (TRAN)
Der Ausschuss ist zuständig für:
1. die Entwicklung einer gemeinsamen Politik für die Bereiche Eisenbahn und Straßenverkehr sowie Binnen- und Seeschifffahrt und Luftfahrt, insbesondere:
- gemeinsame Vorschriften für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union,
- den Auf- und Abbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur,
- die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen und die Beziehungen zu Drittländern im Verkehrssektor,
- die Beziehungen zu internationalen Verkehrsorganisationen
2. die Postdienste
3. den Fremdenverkehr




