Ausschuss für Frauen- und Gleichstellungsfragen (FEMM)
Der Ausschuss ist zuständig für:
- die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen;
- die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern;
- die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz;
- die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
- die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit in alle Politikbereiche („gender mainstreaming“);
- die Weiterverfolgung und die Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen;
- die Informationspolitik in Bezug auf Frauen.



